Gemäß § 132a BAO haben Unternehmer für Barzahlungen Belege zu erteilen. Die Belegerteilungspflicht gilt seit 1. Jänner 2016 und ist nicht von Erleichterungen oder der Entscheidung des VfGH vom März 2016 betroffen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer ... |
Die sechs notwendigen Merkmale eines Beleges
Entsprechend dem Erlass zur Registrierkassen/Belegerteilungspflicht gilt für die Belegerteilung (auch für Kleinunternehmer):
Wichtig für Sie: Bei Kurt anmelden und einfach Belege erstellen. Damit sind sie auf der rechtlich sicheren Seite und brauchen die Kopien der Belege (Durchschläge) nicht 7 Jahre selbst aufbewahren.