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Der Monatsbeleg Dezember ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Dieser muss laut Gesetz ausgedruckt und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden. Des Weiteren ist er mittels der BMF Belegcheck App bis zum 15. Februar zu überprüfen... |
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Nach dem Erstellen des Startbelegs (welches Kurt für Sie übernimmt), müssen Sie die Registrierkasse noch auf Finanzonline registrieren. Den Startbeleg erkennen Sie mit dem Hinweis „Startbeleg“ im Kommentarfeld in Ihrer App auf Kurt.Cash (unter Reporting-Beleg Historie). Die folgende Anleitung ... |
Aufgrund der Regsiterierkassensicherheitsverordnung (RSKV), sind ab 1.4.2017 Registrierkassen manipulationssicher zu machen und die Belege elektronisch zu signieren. Dies geschieht bei Kurt.Cash mittels QR-Code und einem Zertifikat von A-Trust. Für alle Kunden ... |
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Rechtzeitig vor Weihnachten gibt es auch von Kurt.Cash ein kleines Geschenk: Das für die Signatur notwendige Zertifikat ("Signaturzertifikat") kostet nichts extra und wird von Kurt.Cash übernommen. Da bereits öfters nachgefragt wurde ... |
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Gemäß § 132a BAO haben Unternehmer für Barzahlungen Belege zu erteilen. Die Belegerteilungspflicht gilt seit 1. Jänner 2016 und ist nicht von Erleichterungen oder der Entscheidung des VfGH vom März 2016 betroffen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer ... |
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Gemäß § 131 (1) Z 2 BAO haben Buchführungspflichtige, Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Vermieter alle Bargeschäfte einzeln festzuhalten. Diese Verordnung gilt seit 1. Jänner 2016. Die vereinfachte Losungsermittlung (=Kassasturz) ist für sehr wenige Ausnahmen zulässig ... |
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Jeder Unternehmer hat andere Anforderungen an seine Kassenlösung. Besonders Dienstleister die bisher keine Belege verteilen mussten profitieren aber klar von den angebotenen Online-Kassenlösungen: Keine oder geringe (Anschaffungs)-kosten und ... |